Wir möchten Menschen im Alter ein möglichst langes und selbständiges Wohnen in einem häuslichen, familiären Umfeld ermöglichen. Daher bieten wir neben unserem WohnPark-Service auch niedrigschwellige Leistungen über den „Entlastungsbetrag“ nach §45b SGB XI an. Hierbei handelt sich um eine sogenannte Erstattungsleistung, die jedem Pflegebedürftigem in Höhe von 125 € monatlich von seiner Pflegekasse erstattet wird. Nicht in Anspruch genommenes Budget kann maximal bis zum 30.06. des Folgejahres angespart werden.

Das Angebot der niedrigschwelligen Leistungen richtet sich sowohl an Bewohner des WohnParks mit Pflegegrad als auch an externe Pflegebedürftige, die nicht im WohnPark leben. Wir möchten damit im Haushalt sowie im Alltag unterstützen und Angehörige entlasten. Mit geschultem Personal helfen wir, dass Situationen im Alltag, im Haushalt und in der Organisation des Tagesablaufs besser bewältigt werden. Langfristig möchten wir dazu beitragen, die Lebensqualität zu erhalten bzw. zu verbessern und einen Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu verzögern oder ganz zu vermeiden.

Unsere Mitarbeiter, die in diesem Bereich tätig sind, sind alle speziell ausgebildet: Neben einer 30-stündigen Basis-Schulung, in der wichtige Grundlagen vermittelt werden, durchlaufen unsere Mitarbeiter jährlich eine 16-stündige Folgeschulung.

Unser Angebot der niedrigschwelligen Leistungen besteht aus zwei Hauptbereichen:

Angebote zur Alltagsbegleitung

Im Mittelpunkt stehen vor allem Bring- und Begleitdienste (z.B. zu Arztbesuchen, Dienstleistern oder zum Einkaufen).

Angebote für haushaltsnahe Dienstleistungen

Hier stehen Hilfe bei der Haushaltsführung, Reinigung und Wäschepflege im Mittelpunkt.

Pflegerische Leistungen gehören nicht zum Angebot, können aber gerne über den ambulanten Pflegedienst unseres Schwesterunternehmen, den EichenHof Burgwedel, in Anspruch genommen werden.

Wir führen zu Beginn mit jedem Kunden ein Kennenlerngespräch. Dieses Erstgespräch ist unverbindlich und kostenlos. Die Abrechnung der vereinbarten Leistungen erfolgt dann monatlich auf Stundenbasis. Die Kosten werden dem Pflegebedürftigen nach Antrag bei der Pflegekasse zurückerstattet.

Bei Interesse nehmen Sie gern hier Kontakt zu uns auf!