Wenn Sie Pflegegeld statt Sachleistungen beziehen, sind regelmäßige Beratungen durch die Pflegekassen nach §37.3 SGB XI vorgeschrieben. Diese führen wird gerne durch.
Wenn Sie Pflegegeld statt Sachleistungen beziehen, sind regelmäßige Beratungen durch die Pflegekassen nach §37.3 SGB XI vorgeschrieben. Diese führen wird gerne durch.